Ich hinke dem Geschehen inzwischen etwas hinterher. Aber so ist das in einer Pandemie. Die Ereignisse überschlagen sich. Durch exponentielles Wachstum wird nicht nur die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus schnell unkontrollierbar. Der Aufruf des Robert Koch-Instituts (RKI), kurzfristig Bewerbungen für 500 Stellen als “Containment Scout” einzureichen, verbreitete sich ebenfalls viral, so dass über das Wochenende schon 10.000 Bewerbungen eingegangen sind, eine Zahl, die sogar das Bundesverwaltungsamt überfordert.
Deshalb versuche ich nun wieder, einen Schritt zurück zu treten und viel grundsätzlicher auf die Pandemie-Problematik zu blicken und die Frage zu diskutieren, welche Möglichkeiten es prinzipiell zum Umgang mit solchen Infektionskrankheiten wie COVID-19 gibt. Der medizinische Standard-Ansatz Symptom-Diagnose-Behandlung funktioniert hier ja nicht. Dieses Problem hat in der Geschichte schon zu verschiedenen alternativen Ansätzen zum Umgang mit Infektionen geführt, beispielsweise zur Entwicklung des Impfens als präventiver Schutzmethode.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts führte dasselbe Problem zur Entwicklung der Epidemiologie als Wissenschaft von der Verbreitung von Krankheiten in Bevölkerungen. Eine Häufung von Cholera-Fällen an der Londoner Broad Street ließ sich 1854 effektiv bekämpfen, als man erkannte, dass die Krankheit durch das verunreinigte Wasser einer einzelnen öffentlichen Trinkwasserpumpe verbreitet wurde. Der Legende nach entsprang dieser Episode der Medizingeschichte der bekannte Ausspruch: “You know nothing, John Snow.”
Bei COVID-19 haben wir es nun mit einer Infektionskrankheit zu tun, die vor allem von Mensch zu Mensch übertragen wird. Die Quelle der Pandemie ist also nicht eine Pumpe, die man außer Betrieb setzen könnte, sondern der zwischenmenschliche Kontakt mit Infizierten. Angesichts dieser Formulierung grenzt es an Ironie, dass Bund und Länder ihre weitreichendsten Maßnahmen gegen die Pandemie ein “umfassendes Kontaktverbot”1 genannt haben. Sie hätten es auch gleich Ansteckungsverbot nennen können.
Welche Möglichkeiten gibt es theoretisch, um den Kontakt zwischen infizierten und nichtinfizierten Menschen zu reduzieren? Und was bedeuten sie? In diesem Artikel konzentriere ich mich auf die erste Möglichkeit, infektiöse Kontakte zu reduzieren, die Quarantäne. Weitere Optionen, namentlich Umkehrisolierung Infektgefährdeter und räumliche Distanzierung (“social distancing”), müssen späteren Blogeinträgen vorbehalten bleiben.
Quarantäne infizierter Individuen
Zuerst kommt mir in den Sinn, Erkrankte zu meiden. Gesellschaftlich lassen sich Erkrankte dann als Gefahr stigmatisieren und zur Isolierung zwingen. Dafür stehen zunächst vor allem Regeln und Strafandrohungen zur Verfügung, da physischer Zwang selbst infektionsgefährdenden Kontakt bedeuten würde. Erkrankte werden dann als “Aussätzige” behandelt. Im kulturellen Gedächtnis ist die Infektionskrankheit Lepra auch als “Aussatz” verankert und spielte für die Entwicklung von solchen Ausgrenzungsmaßnahmen eine zentrale Rolle: Im Wort Lazarett stecken noch die Wurzeln des Lazarus-Ordens und der Lazarus-Krankheit Lepra, die in der Zeit der Kreuzzüge für Absonderungsmaßnahmen Erkrankter bekannt wurden.
Zahlreiche Probleme sind mit dieser Option verbunden. Ich beschränke mich auf die Erwähnung von Aggression gegen Kranke und auf die Unmöglichkeit, infektiöse Menschen von nichtinfektiösen zu unterscheiden, was dazu führte, dass Leprosorien, Siechenhäuser, zu einem Vorbild für alle möglichen gesellschaftlichen Problemfälle gemacht wurden. Bei offen sichtbaren Krankheitssymptomen wie bei Lepra hat man den Absonderungsansatz noch verstärkt, indem man Kranken vorschrieb, andere mit einer Lazarusklapper vor einer Annäherung zu warnen. Heute könnte man es als ähnliche Symbolik ansehen, wenn Menschen eine OP-Gesichtsmaske in der nichtmedizinischen Öffentlichkeit tragen: Zwar ist auch diese Praktik vielfältig interpretierbar, aber eine häufige Interpretation ist die Mitteilung: “Ich bin möglicherweise ansteckend.”
Quarantäne infizierter Gebiete
Während die Isolierung erkrankter Individuen das Wort Lazarett hervorgebracht hat, das mit der Pflege der Kranken verknüpft ist, lässt sich der Begriff der Quarantäne auch auf größere Isolierungsmaßnahmen anwenden – ohne dass Pflege oder medizinische Betreuung dabei zu erwarten wären: Lepröse konnte man in Leprakolonien abschieben, Kriminelle in Sträflingskolonien, Arme in Armenkolonien. Man ging davon aus, dass alle möglichen Probleme infektiös seien und wollte sie so weit weg wie möglich abschieben: Nach Australien, nach Sibirien. Auf dem rassistischen Infektionsdenken basierte der “Madagaskarplan” zur Abschiebung der Juden, der seit 1885 verschiedentlich diskutiert wurde und im Nationalsozialismus zur Vorstufe und Chiffre des Holocaust wurde.
Man kann Handelsschiffe unter Quarantäne stellen, damit die Pest nicht in eine Hafenstadt eingeschleppt wird. Auch Gebäude wie Krankenhäuser oder Stationen lassen sich unter diesem Begriff isolieren, sogar größere Komplexe wie Lager oder Stadtviertel. Selbst über Städte, Regionen oder ganze Staaten lässt sich eine Quarantäne verhängen. Im Begriff des Ghettos sind noch die Bedeutungsaspekte der Absonderung rassistisch oder sozial definierter Randgruppen enthalten, einschließlich des Vorherrschens von Schmutz und Unterversorgung sowie des Grassierens von Infektionskrankheiten und der damit begründeten Verschärfung von Quarantänemaßnahmen. Quarantäne hat daher die Konnotation des Aushungerns, nicht nur von Krankheitserregern, sondern auch von Menschen.
Als Quarantäne bezeichnet man auch einen Ort, der von der Außenwelt abgesondert ist. Das markiert besonders die regelmäßig mit dem Wort verknüpfte Präposition “in”. Wer in Quarantäne ist, erscheint geradezu als Insasse, ist eingesperrt, darf sich nicht frei bewegen. Dabei hat nicht die Versorgung der Menschen in Quarantäne Priorität, sondern ihre Absonderung. In Quarantäne sind die infizierten Personen auf sich gestellt, von einer Gesellschaft verlassen, die sich vor ihnen schützen will. Diese Begriffsaspekte sind ein Problem für das Verständnis des Begriffs im deutschen Recht, vor allem als Titel von § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), und in der aktuellen Empfehlung oder Anordnung “häuslicher Quarantäne”.
Selbstquarantäne? Ein Widerspruch
Quarantäne ist eine Zwangsmaßnahme. Sie wird verhängt oder ausgerufen. Freiwillige Quarantäne oder Selbstquarantäne ist ein begrifflicher Widerspruch in sich. Das Wohlergehen des Isolierten wird durch Quarantäne in keiner Weise gefördert. Ein rationaler Akteur würde sich daher nicht selbst unter Quarantäne stellen. Entsprechend konnten wir im Verlauf der Corona-Pandemie beobachten, dass zahlreiche Appelle, sich mit Symptomen, nach Kontakt mit Infektionsverdächtigen oder nach der Rückkehr aus Risikogebieten selbst vorsorglich unter häusliche Quarantäne zu stellen, wirkungslos verhallten.
Das hat einen handfesten rechtlichen Hintergrund, den solche Appelle ebenso ignoriert haben wie die anschließende Verwunderung über ihre Nichtbefolgung. Ordnet eine Behörde eine Quarantäne an, ist der oder die Betroffene rechtlich verpflichtet, dies zu befolgen. Im demokratischen Rechtsstaat übernimmt der Staat im Gegenzug aber eine Versorgungsverpflichtung, insbesondere durch Entschädigung für Verdienstausfall und das Tragen der Kosten der Quarantäne (siehe § 56-69 IfSG). Bei freiwilligem Zuhausebleiben fehlt diese rechtliche und wirtschaftliche Absicherung.
Ist eine Quarantäne zum Schutz der Gesellschaft (nicht etwa der oder des Infizierten!) notwendig, so muss diese staatlich befohlen werden. Das entbindet die unter Quarantäne Gestellten von der Verpflichtung, Verträge einzuhalten, die sie durch die Quarantäne nicht einhalten können. Dieses Problem fängt bei einzelnen Arbeitskräften an, setzt sich aber bei Unternehmen und Organisationen fort, die nicht so einfach ihre präventive Schließung zum Zweck der Seuchenvorsorge beschließen können, ohne die Ansprüche ihrer Shareholder, Auftraggeber und Vertragspartner zu verletzen und dafür haftbar zu sein.
Das Problem reicht bis zu einer globalen Großveranstaltung wie den Olympischen Sommerspielen in Tokio, deren Verschiebung von 2020 auf 2021 das Internationale Olympische Komitee (IOC) partout nicht beschließen wollte. Da auch die Regierung Japans kein Verbot anordnen wollte, einigte man sich schließlich auf die Sprachregelung, die Regierung habe um die Verlegung gebeten und das IOC habe dem zugestimmt. Es geht dabei um Milliarden und immer um die Frage: Wer zahlt? Versicherungen könnten sich ohne staatliches Eingreifen womöglich drücken.2
Die wirtschaftlichen Schäden einer freiwilligen Quarantäne sind sicher. Die möglichen Folgeschäden, wenn man sich vor solcher selbstgewählter Isolation drückt, sind es nicht. Daraus ergibt sich, dass ein Staat, insbesondere ein demokratischer Rechtsstaat, der auf eindringliche Appelle setzt, statt auf die rechtliche Regelung des zu Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge Notwendigen und auf die gesellschaftliche Übernahme der Folgen, die Risiken der Pandemie privatisiert. Die Idee, die Menschen sollten freiwillig zu Hause bleiben und die Kosten, die das mit sich bringt, selbst tragen, ist nicht deshalb gescheitert, weil die Menschen dumm sind, sondern weil die Idee dumm ist.
In der Konkurrenzgesellschaft ist es ein massiver Nachteil, zu Hause zu bleiben, insbesondere dann, wenn die Konkurrenz es nicht tut, weil sie nicht muss. Philipp Sarasin hat heute darauf hingewiesen, dass das herrschende Seuchenregime der von Michel Foucault beschriebenen modernen, liberalen Gouvernementalität entspreche:
“Überhaupt gehört die Aufforderung, die Regeln etwa des ‘social distancing’ einzuhalten, zweifellos in den Bereich der liberalen Regierungstechniken, die grundsätzlich auf der Freiheit der Individuen beruhen und von dieser Freiheit auszugehen haben. Für sich selbst zu sorgen, sich zu schützen, aber auch, wie gegenwärtig vielfach zu beobachten, sich nachbarschaftlich oder sonst solidarisch zu organisieren, sind Selbsttechniken, die die liberale Kontur des [modernen] Pocken-Modells mit dem konkreten Stoff gesellschaftlicher Selbstorganisation füllen.”3
Jede Abweichung von diesem Modell versteht Sarasin als Rückschritt und verdammt sie mit harten Worten als “autoritär, ja letztlich totalitär” oder als “jene da und dort auftauchende Idee, man könne doch die Alten jetzt einfach sterben lassen”. Ich denke, da irrt Sarasin in seinem trotzdem sehr lesenswerten Foucault-Schnellkurs. Weder ist das Lepra-Modell gleichbedeutend mit gesellschaftlicher Untätigkeit zum Sterbenlassen von Risikogruppen – genau dagegen richtete sich ja die Absonderung der Leprösen. Noch ist das vormoderne Pest-Modell der gesellschaftlichen Disziplinierung per se autoritär oder totalitär – nämlich nicht im demokratischen Rechtsstaat.4
Dass das liberale Modell mit der Corona-Pandemie nicht gut umgehen kann, basiert auf seinen eigenen inneren Widersprüchen: Der zugrundeliegende Liberalismus bezeichnet die Freiheit, selbst tätig zu sein und selbst zu entscheiden, in welcher Weise das geschieht. Diese Freiheit enthält aber die Verantwortung nur für sich selbst, nicht für andere. Deshalb muss sie an der Unmöglichkeit der Selbstquarantäne scheitern, die allein auf der Verantwortung gegenüber anderen basiert.
Dabei hat Sarasin mit Solidarität und Selbstorganisation bereits Elemente im Blick, die nicht wegen der liberalen Gouvernementalität in unserer Gesellschaft vorkommen, sondern trotz ihr. Was das für die gesellschaftlichen Spielregeln bedeuten kann, die von der Pandemie ja offensichtlich aufs Äußerste herausgefordert sind, dazu möchte ich in einem späteren Blogbeitrag dieser Reihe noch kommen.
Titelbild: SARS-CoV-2 (rosa eingefärbt) unter einem Rasterelektronenmikroskop, NIAID-IRF, 23. März 2020.
- Maßnahmen gegen Coronavirus. Einigung auf umfassendes Kontaktverbot; in: tagesschau.de, 22. März 2020, URL: https://www.tagesschau.de/inland/kontaktverbot-coronavirus-101.html (22. März 2020, Archiv-URL: https://archive.ph/92rOx). Ergänzend beachtenswerte Sprachkritik zu Begriffen wie “social distancing” und “Kontaktverbot” bietet Anatol Stefanowitsch im Gespräch mit Gabi Wuttke: Sprache in der Coronakrise. Wie Worte das Denken prägen; in: Deutschlandfunk Kultur, 23. März 2020, URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/sprache-in-der-coronakrise-wie-worte-das-denken-praegen.1013.de.html?dram:article_id=473193 (26. März 2020, Archiv-URL: https://archive.ph/FqMW9). [↩]
- Auf Bitten Japans. Olympische Spiele werden verschoben; in: tagesschau.de, 24. März 2020, URL: https://www.tagesschau.de/olympia-verschiebung-101.html (25. März 2020, Archiv-URL: https://archive.ph/JdgPa). [↩]
- Philipp Sarasin: Mit Foucault die Pandemie verstehen?; in: Geschichte der Gegenwart, 25. März 2020, URL: https://geschichtedergegenwart.ch/mit-foucault-die-pandemie-verstehen/ (25. März 2020). [↩]
- Siehe dazu das laufend aktualisierte Dokument Daniela Turß: Corona und Grundrechte: Fragen und Antworten, 23. März 2020, URL: https://freiheitsrechte.org/corona-und-grundrechte/ (25. März 2020). [↩]
Eine Antwort auf „Die Spielregeln der Pandemie IV“
[…] Die Spielregeln der Pandemie IVhttps://spielfeld.hypotheses.org/351 […]